Über uns
Wir, die DEHOGA Versorgung, sind seit 50 Jahren eine gemeinsame Initiative des Versorgungswerkes des Deutschen Hotel- und Gaststätten-gewerbes e.V. und des Gerling-Konzerns.Im Laufe seiner 90-jährigen Unternehmensgeschichte hat der Gerling-Konzern durch seine modernen und individuelle Deckungskonzepte sein internationales Ansehen erworben und zählt zu den führenden Industrie- und Privatversicherern.

Vorstand

Gerhard Franzen, FFCSI
Vorsitzender des Vorstandes
Finkenhainer Strasse 514624 Dallgow
Telefon: 03 32 2 - 24 15 45
Fax: 03 32 2 - 24 15 44
Mobil : 0173 - 20 62 23 7
info@gerhard-franzen.de
Beruf/Funktion:
- Staatl. gepr. Assistent für Hotellerie, Gastronomie und Tourismus
- Sachverständiger für Gastronomiebetriebe
- Ehrenpräsident FCSI Deutschland-Österreich e.V. (Foodservice Consultants Society International)
- Schatzmeister FCSI Europe- Africa -Middle East e.V.
- Ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg
- DGQ-Trainer
- Unternehmensberater für Gastronomie, Hotellerie, Grossverpflegung und Tourismus

Siegfried Röhrig
Stellvertretender Vorstandvorsitzender
Spandauer Str. 4657072 Siegen
Fax: 05 11 - 64 51 15 09 59
siegfried.roehrig@hdi-gerling.de
Beruf/Funktion:
- Leiter des hoga Bereichs bei HDI Gerling

Hans-Dietmar Wosberg
Stellvertretender Vorstandvorsitzender
Ginsterweg 1559821 Arnsberg
Telefon: 02 93 1 - 39 19
Fax: 02 93 1 - 21 95 1
Mobil: 0172 - 27 03 27 5
wosberg@t-online.de
www.wosberg.de
Beruf/Funktion:
- Inhaber Wosberg - Individuelle Gastlichkeit in 59821 Arnsberg
- Präsident des DEHOGA Westfalen
- Vizepräsident DEHOGA NRW
Beirat
Dr. Henke, Wolfgang
Vorsitzender des Beirates
Hauptgeschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband
Westfalen
Gabelsbergerstrasse 18, 59069 HammHauptgeschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband
Westfalen
Telefon: 02 38 5 - 93 27 0, Fax: 02 38 5 - 93 27 77
w.henke@hoga-westfalen.de
Ingrid Hartges
stellv. Vorsitzende des Beirats
Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes DEHOGA e.V
Am Weidendamm 1 A, 10117 BerlinHauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes DEHOGA e.V
Telefon: 03 0 - 72 62 52 20
frentzen@dehoga.de
Althoff, Klaus
stellv. Vorsitzender des Beirates
Geschäftsführer Hotel- u. Gaststättenverband
Schwarzwald-Bodensee
Postfach 1706, 79017 FreiburgGeschäftsführer Hotel- u. Gaststättenverband
Schwarzwald-Bodensee
Telefon: 07 61 - 73 40 0, Fax: 07 61 - 70 09 63
althoff.klaus@hogabw.de
Becker, Christoph
Geschäftsführer Hoga Nordrhein
Balduinstr.9, 50676 KölnTelefon: 02 21 - 92 15 80 0, Fax: 02 21 - 92 15 80 70
christoph.becker@dehoga-koeln.de
Liebold, Friedwolf
Vorsitzender GAD a.D.
(Gastronomische Akademie Deutschland)
Ziegelstr. 56, 10117 Berlin(Gastronomische Akademie Deutschland)
Telefon: 01 70 - 31 14 56 0
Liebold-Johannsen@t-online.de
Silvia Roggendorf
Geschäftsführerin
EZB Einzugszentrale Bonn GmbH
Alemanenstrasse 5, 53175 BonnEZB Einzugszentrale Bonn GmbH
Telefon: 02 28 - 37 64 04
info@ezb-bonn.de
Marc Schnerr
INTERHOGA
Gesellschaft zur Förderung des deutschen Hotel-
und Gaststättengewerbes mbH
Karlplatz 7, 10117 BerlinGesellschaft zur Förderung des deutschen Hotel-
und Gaststättengewerbes mbH
Telefon: 03 0 - 59 00 99 85 9
schnerr@interhoga.de
Satzung
§ 1 Name und Sitz
(1) Die hoga- Unternehmerversorgung e.V. ist die Sozialeinrichtung des DEOHGA Bundesverbandes e.V.(2) Sitz in Bonn
(3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn unter der Nr. 2104 eingetragen.
§ 2 Zweck
- Altersversorgung ( Lebens- und Rentenversicherung)
- Hinterbliebenenversorgung ( Lebens- und Rentenversicherung)
- Berufsunfähigkeitsvorsorge
- betriebliche Altersvorsorge
- andere Vorsorgung der Sozialbetreuung
- Sachversicherungen
§ 3 Mitgliedschaft
(2) Ordentliche Mitglieder können Verbände und Vereine des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes, sowie diesen nahe stehenden andere juristische Personen werden. Die ordentliche Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, der der Vorstand schriftlich zustimmen muss. Über die Beitragsordnung für die ordentlichen Mitglieder beschließt der Vorstand.
(3) Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages als Versicherungsnehmer eine der in § 2 genannten Versicherungen abschließt, kann durch die Beitrittserklärung die außerordentliche Mitgliedschaft erwerben. Die bisherigen Mitglieder werden mit Inkrafttreten dieser Satzung außerordentliche Mitglieder. Die Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied endet ohne Kündigung, wenn die Versicherungsnehmereigenschaft endet. Für die außerordentlichen Mitglieder gilt die bisherige Beitragsordnung.
(4) Verbände des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie Unternehmer des Hotel- und Gaststättengewerbes bzw. Unternehmen, die diesem nahe stehen, können durch Beitrittserklärungen der der Vorstand zustimmen muss, die fördernde Mitgliedschaft erwerben. Über die Beitragsordnung für die fördernden Mitglieder beschließt der Vorstand.
(5) Jedes Mitglied kann durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand die Mitgliedschaft zum Ende eines jeden Jahres mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Die fördernde Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Organe
- Der Vorstand
- Der Beirat
- Die Mitgliederversammlung
6 Der Vorstand
(2) Die Amtsperiode des Vorstandes dauert vier Jahre. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Durchführung einer Neuwahl im Amt.
(3) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
(4) Der Vorstand haftet nur mit dem Vereinsvermögen.
(5) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Gesetz, Satzung und nach einer vom Beirat mit Mehrheit zu erlassenden Geschäftsordnung.
§ 7 Der Beirat
(2) Die Amtszeit endet zum Ende der Mitgliederversammlung des vierten Jahres nach der Wahl. Scheidet ein Beiratsmitglied während der Amtszeit aus dem Beirat aus, so bestimmt die Mitgliederversammlung nach Maßgabe des Abs. 1 für die restliche Amtsperiode ein neues Beiratsmitglied
(3) Die Aufgaben des Beirats sind:
- Förderung und Verbreitung der Ziele der hoga- Unternehmerversorgung e. V.
- Wahl des Vorstandsvorsitzenden, und seiner Stellvertreter
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand
- Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften
- Beratung des Vorstandes in nicht zustimmungspflichtigen Fragen
- Festlegung in Höhe der Aufwandsentschädigung für den Vorstand und der Sitzungsgelder für den Beirat
- Wahl des Wirtschaftsprüfers
- Vornahme von Geschäften, die außerhalb des Haushaltsplanes und des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes der hoga- Unternehmensversorgung liegen und € 25.000,00 (ohne Mehrwertsteuer) per annum übersteigen
- Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
- Zusagen über Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung
- Eingehung oder Aufhebung und Änderung von gesellschafsrechtlichen Beteiligungen
- Errichtung und Aufhebung von Büroniederlassungen
§ 8 Die Mitgliederversammlung
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt, soweit durch Gesetz oder Satzung nicht anderweitig bestimmt, mit einer Mehrheit von 2/3 der ordentlichen Mitglieder. Sie beschließt insbesondere über:
- Benennung eines® Protokollführers(in)
- Genehmigung der Niederschrift des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Rechenschaftsbericht des Beirates
- Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresschluss
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entlastung des Vorstandes und des Beirates
- Wahl des Beirates ( § 7 Abs. 1)
- Festsetzung des Beitragsordnung für die außerordentlichen Mitglieder
- Verabschiedung eines Haushaltsplanes für das kommende Kalenderjahr
- Wahl von zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren
- Anträge
- Änderung der Satzung
- Auflösung des Vereins
(4) Anträge bedürfen der Schriftform und sind mit Begründung spätestens 2 Wochen vor der Versammlung bei dem Vorstand einzureichen (E-Mail möglich). Hierauf ist auf der Einladung hinzuweisen.
(5) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch schriftlich im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn dem kein ordentliches Mitglied widerspricht.
(6) Der wesentliche Inhalt der in der Mitgliederversammlung gemachten Ausführungen und das Ergebnis der Abstimmung sind in einer Niederschrift aufzunehmen, die vom(von der) Leiter(in) der Versammlung und von dem(r) von ihm bestellten Protokollführer(in) zu unterzeichnen und den ordentlichen Mitgliedern zuzusenden.
§ 9 Geschäfts- und Haushaltsführung
(2) Über jedes Geschäftsjahr ist gemäß den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften Rechnung zu legen. Die Bilanz-, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bericht des Kassenprüfers und der Haushaltsplan für das kommende Kalenderjahr ist der Mitgliederversammlung vom Vorstand vorzulegen.
(3) Bei Postversand gilt das Datum des Poststempels.
§ 10 Kassenprüfung und Buchführung
(2) Die Rechnungslegung ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
§ 11 Satzungsänderungen
§ 12 Auflösung des Vereins
(2) Die Mitgliederversammlung bestellt die Liquidatoren.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des Vermögens.
Bonn, den 10.12.2007
Gerhard Franzen, FFCSI
Vorsitzender des Vorstandes
Siegfried Röhrig
Vorstand
Hans- Dietmar Wosberg
Vorstand
Ordentliche Mitglieder
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 - 72 62 52 20
Telefon: 0 30 - 72 62 52 20
Gabelsbergerstr. 18, 59069 Hamm
Telelefon: 0 23 85 - 93 27 - 0
Telelefon: 0 23 85 - 93 27 - 0
Günterstalstr. 78, 79100 Freiburg
Telefon: 07 61 - 73 40 0
Telefon: 07 61 - 73 40 0
Alemanenstrasse 5, 53175 Bonn
Telefon: 0 30 - 72 62 52 20
Telefon: 0 30 - 72 62 52 20
Karlplatz 7, 10117 Berlin
Telefon: 02 28 - 82 00 83 0
Telefon: 02 28 - 82 00 83 0

Die hoga Unternehmerversorgung ist seit über 60 Jahren eine soziale Einrichtung des DEHOGA Bundesverbandes.
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